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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für vereinbarte IT-Leistungen für Privat- und Geschäftskunden. Eine Anfrage über die Website bleibt kostenlos und unverbindlich.

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Widerruf für Verbraucher

§ 1 Anbieter, Kunden und Geltung

Anbieter ist Baus-IT, Inhaber Cedric Baus (Einzelunternehmer), Lerchenweg 12, 66459 Kirkel, Deutschland. Kontakt: [email protected], Telefon +49 171 5212583.

Diese Bedingungen betreffen vereinbarte IT-Unterstützung, Beratung, Web- und Softwareentwicklung sowie Hosting und Betreuung. Sie gelten für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Entscheidend für die Kundeneigenschaft ist der Zweck des konkreten Geschäfts.

Der Kunde erhält die Bedingungen vor Vertragsschluss und muss ihrer Geltung zustimmen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Der bloße Besuch dieser Website oder eine unverbindliche Anfrage begründet keine Geltung dieser AGB und keinen kostenpflichtigen Auftrag.

§ 2 Anfrage und Vertragsschluss

Kontaktformular, E-Mail und ein erstes Telefonat dienen zunächst der unverbindlichen Klärung des Anliegens. Das Erstgespräch ist kostenlos. Eine Eingangsbestätigung für eine Anfrage ist keine Auftragsannahme.

Vor der Beauftragung stimmen Anbieter und Kunde die Leistung, den Preis oder seine Berechnung, mögliche Zusatzkosten und den vorgesehenen Termin ab. Ein Vertrag kommt durch ein hinreichend bestimmtes Angebot und dessen Annahme zustande, etwa durch Bestätigung per E-Mail. Bei einem Termin vor Ort erfolgt die Abstimmung vor Arbeitsbeginn. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

Die vereinbarten Auftragsdaten und Bedingungen werden dokumentiert. Verbraucher erhalten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlich erforderlichen Informationen und die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail oder auf Papier.

§ 3 Leistungen und vereinbartes Ergebnis

Umfang und Art der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Dazu können Fehlersuche, Einrichtung von Geräten und Software, WLAN-Hilfe, Datensicherung, Fernwartung, Beratung oder Entwicklungsleistungen gehören.

Bei Dienstverträgen wird die vereinbarte Tätigkeit geschuldet. Soweit ein Werkvertrag vorliegt, wird der vereinbarte Erfolg geschuldet, beispielsweise eine funktionsfähige Website mit den vereinbarten Eigenschaften. Die Vertragsart richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsinhalt.

Bestimmte Suchmaschinenplatzierungen, Umsatzsteigerungen oder die fehlerfreie Ausgabe fremder KI-Systeme werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht garantiert. Vereinbarte Funktionen, gesetzliche Mängelrechte und eigene Leistungspflichten bleiben davon unberührt.

§ 4 Preise und zusätzlicher Aufwand

Maßgeblich ist der vor der Beauftragung vereinbarte Preis oder Berechnungsmaßstab. Alle auf dieser Website genannten Preise sind Endpreise. Für die Umsätze des Anbieters gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

Die Preisliste für Privatkunden wird auf dieser Website im Abschnitt Preise veröffentlicht. Für den jeweiligen Auftrag gilt ausschließlich der vereinbarte Preis oder die vor Vertragsschluss bereitgestellte und einbezogene Fassung der Preisliste. Spätere Änderungen der Website oder Preisliste ändern bestehende Preisvereinbarungen nicht. Abrechnungseinheiten, Anfahrt und gegebenenfalls Material- und Ersatzteilkosten werden vor der Beauftragung mitgeteilt.

Für Geschäftskunden werden Beratung, Support, Entwicklung und Hosting nach dem konkreten Angebot vereinbart. Hostingpreise sind monatliche Preise; Entwicklung und laufender Betrieb sind getrennte Leistungen.

Zusätzliche Leistungen und erkennbarer Mehrbedarf werden vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Eine unverbindliche Aufwandsschätzung wird als solche bezeichnet; ein Festpreis oder eine Kostenobergrenze muss vereinbart werden. Gesetzliche Informationspflichten bei einer wesentlichen Überschreitung eines Kostenanschlags bleiben unberührt.

§ 5 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang und Eintritt der Fälligkeit zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Bei Werkleistungen richtet sich die Fälligkeit grundsätzlich nach der Abnahme, soweit gesetzlich oder wirksam vertraglich nichts anderes gilt.

Abschlagszahlungen werden vorab vereinbart; gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Mängelrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

§ 6 Mitwirkung, Daten und Fernwartung

Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung benötigten Geräte, Informationen und rechtmäßig nutzbaren Zugänge bereit. Benötigte Unterlagen und Termine werden gemeinsam abgestimmt. Passwörter sollen nicht über das öffentliche Kontaktformular versandt werden.

Vor Eingriffen in vorhandene Systeme besprechen die Parteien die Sicherung wichtiger Daten. Ist eine Sicherung nicht vorhanden oder nicht möglich, wird das weitere Vorgehen vor Beginn abgestimmt. Eine vom Kunden zu übernehmende Sicherung wird hinsichtlich Umfang, Zeitpunkt und Prüfbarkeit konkret vereinbart; aus diesen AGB allein folgt keine pauschale Pflicht, sämtliche Daten selbst zu sichern. Eigene Sicherungs-, Prüf- und Sorgfaltspflichten des Anbieters bleiben bestehen. Für die Haftung gilt § 10.

Bei einem Datenumzug werden Quell- und Zielgerät, die vom Kunden benannten Dateien, Ordner, Konten und Einstellungen sowie notwendige Zugänge und technische Grenzen vorab dokumentiert. Geschuldet ist die Übertragung des vereinbarten Umfangs. Eine vollständige Übernahme aller Geräteinhalte, Programme oder Lizenzen ist nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Erkennt der Anbieter weitere für den Auftragszweck erkennbar wichtige Daten oder Hindernisse, stimmt er das Vorgehen mit dem Kunden ab.

Nach der Übertragung prüft der Anbieter die vereinbarte Übertragung im geschuldeten Umfang. Der Kunde erhält Gelegenheit, die Vollständigkeit und Nutzbarkeit der benannten Daten zu kontrollieren und das Ergebnis zu bestätigen oder fehlende bzw. nicht nutzbare Daten zu melden. Die Bestätigung ersetzt keine geschuldete technische Prüfung und schränkt gesetzliche Mängelrechte nicht ein. Für eine gegebenenfalls erforderliche Abnahme gilt § 7.

Daten auf dem Altgerät oder eine vorhandene Sicherung werden erst nach dokumentierter Kontrolle und Bestätigung der Übertragung sowie gesondertem ausdrücklichem Löschauftrag des Kunden gelöscht. Schweigen ist keine Löschfreigabe. Eine Rückgabe des Kundengeräts wird nicht von einer solchen Bestätigung abhängig gemacht; das Gerät kann mit unveränderten Daten zurückgegeben werden. Eine Entsorgung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Der Anbieter behandelt die bei der Tätigkeit bekannt werdenden Informationen von Privat- und Geschäftskunden vertraulich und greift nur im für den Auftrag erforderlichen Umfang auf Daten zu. Technische Arbeitskopien werden nur zweckgebunden und mit beschränktem Zugriff erstellt. Kontrollfrist und Löschzeitpunkt werden vor Beginn abgestimmt. Die Arbeitskopien werden nach Abschluss der vereinbarten Übertragung und Kontrolle gelöscht, sofern keine gesonderte Aufbewahrung oder Sicherung beauftragt ist. Bei ausbleibender Rückmeldung gilt die vorab vereinbarte Aufbewahrungs- und Löschregelung. Für eine Löschung der Originaldaten folgt daraus keine Freigabe. Erforderliche Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten sowie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf dieser Website.

Fernwartung erfolgt nach Abstimmung und Freigabe des Kunden für die betreffende Sitzung. Ein dauerhafter unbeaufsichtigter Zugang wird nicht allein durch einen Supportauftrag eingerichtet. Soweit bei Geschäftskunden eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten vorliegt, treffen die Parteien die erforderlichen Vereinbarungen nach Art. 28 DSGVO vor Beginn dieser Verarbeitung.

§ 7 Abnahme von Werkleistungen

Eine Abnahme ist nur geschuldet, soweit die vereinbarte Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften einer Abnahme unterliegt. Für die Abnahme und ihre Wirkungen gilt § 640 BGB. Eine automatische Abnahme allein wegen sieben Tagen ohne Rückmeldung wird nicht vereinbart.

Eine gesetzliche Abnahmefiktion setzt insbesondere die Fertigstellung und eine angemessene Frist zur Abnahme voraus. Gegenüber Verbrauchern ist zusätzlich der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme zusammen mit der Aufforderung in Textform erforderlich.

§ 8 Mängel und gesetzliche Rechte

Für Mängel und Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weder die Vereinbarung eines Stundenpreises noch der Ausschluss einer laufenden Wartung beseitigt gesetzliche Ansprüche wegen einer mangelhaften Leistung.

Soweit Verträge über digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen vorliegen, bleiben die dafür geltenden gesetzlichen Anforderungen einschließlich etwaiger Aktualisierungspflichten unberührt.

§ 9 Hosting und laufende Betreuung

Hosting und Wartung werden nur bei entsprechender Vereinbarung erbracht. Leistungsumfang, Sicherungen und deren Aufbewahrung, technische Betreuung, gegebenenfalls Domainkosten und sonstige laufende Kosten ergeben sich aus dem gewählten Paket und dem konkreten Angebot. Die Beschreibung des vereinbarten Pakets ist maßgeblich.

Inhalts-, Design- und Strukturänderungen sowie neue Funktionen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Bei Wartungspaketen gelten die dort zugesagten technischen Leistungen und kleineren technischen Fehlerbehebungen. Gesetzliche Mängel- und Aktualisierungsrechte bleiben unberührt.

Soweit keine andere wirksame Vereinbarung getroffen wird, laufen solche Verträge unbefristet und sind mit einer Frist von einem Monat kündbar. Eine Kündigung ist insbesondere per E-Mail an [email protected] möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Bei Verbraucherverträgen werden zwingende gesetzliche Grenzen für Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsfristen eingehalten.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie im Umfang der Garantie sowie zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und der DSGVO.

Gegenüber Verbrauchern gelten im Übrigen die gesetzlichen Haftungsregelungen. Die nachstehenden Beschränkungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Haftung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die im ersten Absatz genannten Fälle bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.

Für Datenverlust gilt ausschließlich innerhalb der vorstehenden Beschränkung bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern: War dem Kunden eine konkrete, zumutbare Datensicherung vereinbarungsgemäß zugewiesen und hat er diese schuldhaft unterlassen, wird der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand insoweit auf den Aufwand begrenzt, der bei pflichtgemäßer Sicherung angefallen wäre. Dies gilt nur, soweit die unterlassene Sicherung den Schaden tatsächlich verursacht oder erhöht hat. Die Regelung gilt nicht, soweit der Anbieter selbst die Sicherung, Datenübertragung oder Wiederherstellung schuldete oder eigene Sicherungs- oder Prüfpflichten verletzt hat. Die Haftung für die Beschädigung vorhandener Sicherungen wird dadurch nicht eingeschränkt. Im Übrigen bleibt § 254 BGB maßgeblich.

Soweit die Haftung wirksam beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Nutzungsrechte und Referenzen

Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richten sich nach dem Angebot und dem vereinbarten Vertragszweck. Soweit nicht anders vereinbart, werden die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte mit vollständiger Bezahlung eingeräumt. Der zulässige Einsatz während einer vereinbarten Prüfung oder Abnahme bleibt gewährleistet.

Für eingesetzte Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Schriftarten und andere fremde Inhalte gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Entsprechende Bestandteile und notwendige Lizenzkosten werden im Auftrag berücksichtigt.

Der Anbieter installiert oder überträgt nur Software, für deren vorgesehenen Einsatz eine gültige Lizenz, ein sonstiges Nutzungsrecht oder eine passende freie bzw. Open-Source-Lizenz besteht. Der Kunde stellt die für von ihm bereitgestellte Software erforderlichen Nutzungsrechte und, soweit erforderlich, Lizenznachweise und Aktivierungsmöglichkeiten bereit. Kostenlose Verfügbarkeit allein begründet kein Nutzungsrecht; insbesondere müssen Beschränkungen für eine geschäftliche Nutzung beachtet werden. Vom Anbieter zu beschaffende Lizenzen und deren Kosten werden vorher vereinbart. Bestehen erkennbare Zweifel an den Rechten, wird die Installation bis zur Klärung ausgesetzt; Lizenz- oder Kopierschutz wird nicht umgangen.

Eine Veröffentlichung von Kundenprojekten, Namen, Logos oder Bildschirmaufnahmen als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden und unter Beachtung entgegenstehender Rechte Dritter und Datenschutzanforderungen.

§ 12 Verbraucherwiderruf und früher Arbeitsbeginn

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem beigefügten Muster-Widerrufsformular.

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung bereitgestellt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erfolgt dies auf Papier oder mit Zustimmung des Verbrauchers auf einem anderen dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor ordnungsgemäßer Unterrichtung über das Widerrufsrecht.

Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird hierfür nach Erhalt der Informationen ein gesondertes ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers eingeholt und mit Auftragsbezug und Datum dokumentiert. Der Anbieter verwendet dafür bei Fernabsatz- und Vor-Ort-Verträgen eine Erklärung auf Papier oder eine ausdrückliche E-Mail. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Das Absenden einer Anfrage, die Zustimmung zu diesen AGB oder eine Terminabsprache allein ersetzt diese Erklärung nicht.

Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen setzt insbesondere das ausdrückliche Verlangen nach frühem Beginn und die ordnungsgemäße Information über Widerrufsrecht und Wertersatz voraus; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist zusätzlich die Übermittlung des Verlangens auf einem dauerhaften Datenträger erforderlich. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, besteht kein Anspruch auf diesen Wertersatz. Für die Berechnung gilt § 357a Abs. 2 BGB.

Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts oder ein Wertersatzanspruch tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Insbesondere entfällt das Widerrufsrecht nicht bereits mit dem Beginn der Arbeit. Unternehmer haben kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht; individuell vereinbarte Rechte bleiben unberührt.

§ 13 Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie anwendbar sind. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Widerrufsbelehrung und Unterlagen

Die Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsverträge, das Muster-Widerrufsformular und die freiwillige Erklärung zum frühen Arbeitsbeginn finden Sie auf der folgenden Seite.

Zu den Verbraucherinformationen

Stand: 19.10.2026

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Cedric Baus · Kirkel, Saarland.

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